1.7.2020

Nachlassangelegenheiten

Vorweggenommene Erbfolge: Ein Instrument der Vermögenssicherung zu Lebzeiten

Die vorweggenommene Erbfolge als Form der Vermögensübertragung zu Lebzeiten auf die nächste Generation kann besonders bei der Übertragung größerer Vermögen durch die Nutzung von Steuerfreibeträgen im 10- Jahres-Turnus sinnvoll sein. Steuervorteile bei der Vermögensübertragung zu Lebzeiten bestehen unter anderem bei mehrfacher Ausnutzung der allgemeinen Freibeträge. So können beispielsweise dem Ehegatten 500.000 Euro steuerfrei zugewendet werden. Jedem Kind steht bei Schenkungen eines Elternteils alle 10 Jahre ein persönlicher Freibetrag von 400.000 Euro zu.

Neben den persönlichen Freibeträgen können auch einige sachliche Freibeträge außerhalb des 10-Jahres-Zeitraumes „aufgefrischt“ werden. Insbesondere die Steuerbefreiung für Hausrat und bewegliche Gegenstände ist hier von Bedeutung. Über den Freibetrag von 41.000 Euro für Hausratgegenstände ist es beispielsweise möglich, wertvolle Fahrzeuge schenkungsteuerfrei zu übertragen. Wenngleich zwar mit geringeren Effekten als die persönlichen Freibeträge ausgestattet, kann also auch in diesem Bereich mit den genannten Mitteln eine Freibetragsoptimierung betrieben werden.

BITTE BEACHTEN SIE
I Eine steuergünstige Übertragung von Vermögenswerten kann ggf. auch über die Einschaltung eines Zwischenerwerbers erfolgen. Auf diese Weise können Freibeträge besser ausgenutzt werden. Die Gefahr einer solchen Kettenschenkung besteht darin, dass die Finanzverwaltung u. U. von einem Gestaltungsmissbrauch ausgeht.

Familienunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt vererbt oder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden, wenn sie 7 Jahre lang unter Erhalt der Arbeitsplätze fortgeführt werden. Wird ein Unternehmen vom Erben/ Übernehmer beispielsweise nur 5 Jahre lang gehalten, müssen 15 Prozent des Betriebsvermögens versteuert werden.

Eine vorweggenommene Erbfolge ist auch dann sinnvoll, wenn zu befürchten ist, dass es nach dem Tod des Erblassers Streit unter den Erben gibt oder wenn Betriebsvermögen für die Zukunft abgesichert und nach eigenen Vorstellungen an die nächste Generation weitergegeben werden soll.

Die Übertragung von Vermögenswerten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge kann dazu führen, dass die eigenen Lebensumstände und die der mitzuversorgenden Familienmitglieder nicht mehr ausreichend bestimmt werden können. Denn mit dem Verlust der Eigentümerstellung ist grundsätzlich auch der Verlust über die Verfügungsgewalt verbunden.

Es kann daher sinnvoll sein, eine Übertragung gegen Gegenleistungen vorzunehmen. In Betracht kommen insbesondere Nutzungsvorbehalte wie beispielsweise ein Nießbrauchs- oder ein Wohnrecht, Versorgungsleistungen wie Rentenzahlungen oder Pflegeverpflichtungen.