10.7.2024
Nachlassangelegenheiten
Erbschaftsteuer senken: Mündliches Vermächtnis reicht
Erben können mit einem Vermächtnis, das sie aus dem Erbe leisten müssen, die Erbschaftsteuer senken. Dafür reicht es nach höchstrichterlicher Recht-
sprechung aus, wenn das Vermächtnis nur mündlich abgeschlossen wurde.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs setzt die Anerkennung eines formunwirksamen Vermächtnisses voraus, dass der Wille des Erblassers feststeht und lediglich die Form nicht eingehalten wurde (BFH 15.3.00, II R 15/98, BStBL II 00, 588). In entsprechenden Fällen empfehlen wir meist, die Erbschaftsteuererklärung um eine Bestätigung mit folgenden Angaben zu ergänzen:
• Es liegt eine Anordnung des Erblassers vor.
• Die Anordnung ist lediglich in Bezug auf den Formmangel ungültig/alle übrigen Anforderungen sind erfüllt.
• Ausführung der Anordnung des Erblassers.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie hierzu Fragen haben. Gerne entwerfen wir für Sie eine Bestätigung mit obigen Angaben.