27.1.2025

Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Grundsteuerbescheid erhalten – und nun?

Die Versendung der neuen Grundsteuermessbescheide durch die zuständigen Finanzämter läuft bereits seit 2023 auf Hochtouren. Zahlreiche Prüfungsvermerke haben wir insoweit bereits versendet.

Zwischenzeitlich wurden von vielen Gemeinden auch die Hebesätze für die neue Grundsteuer festgesetzt. Nach und nach werden daher auch die neuen Grundsteuerbescheide nebst vierteljährlichen Zahlungsaufforderungen versendet.

Nicht selten führt die neue Grundsteuer zu – teilweise erheblich – höheren Steuerzahlungen; Gründe hierfür sind u. a.:

• Der neu ermittelte Grundsteuerwert berücksichtigt die aktuellen Bodenrichtwerte, die in vielen Regionen aufgrund gestiegener Immobilienpreise deutlich höher sind.
• Des Weiteren fließt fortan auch die Größe der Gebäudeflächen sowie die Wohn- und Nutzflächen in die Berechnung ein, was eine differenziertere Bewertung ermöglicht.
• Im Rahmen der neuen Berechnungsgrundlagen werden regionale Unterschiede stärker berücksichtigt.

Ihren Grundsteuerbescheid sollten Sie auf folgende Punkte überprüfen:

• MESSBETRAG: Übereinstimmung des bereits festgestellten Messbetrags mit Messbetrag im Grundsteuerbescheid?

• HEBESATZ: Ist der Hebesatz korrekt?

• BERECHNUNG: Wurde die Grundsteuer richtig berechnet? (Messbetrag x Hebesatz/100 = Grundsteuer)

Bitte beachten Sie: Sofern Messbetrag, Hebesatz und Berechnung im Bescheid korrekt sind, werden die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs bloß sehr gering sein. Anderenfalls bleibt Ihnen ein Monat Zeit, um Ihren Widerspruch mittels Post oder Fax einzulegen.