Steueroptimierte Nachfolgeplanung: Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gestalten

„Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftsteuer ersparen wollte.“ (Sir Peter Ustinov)
Das Erbschaftsteuerrecht eröffnet einen großen Gestaltungsspielraum zur Reduzierung der Erbschaftsteuer. Im Rahmen einer strukturierten Nachfolgeplanung spielen daher steuerrechtliche Überlegungen häufig eine entscheidende Rolle.
Um alle Gestaltungsoptionen wirksam zu nutzen und die Vermögensübergabe sowie Unternehmensnachfolge optimal zu regeln, ist ein möglichst frühzeitiger Beginn der Planungen regelmäßig empfehlenswert. Dies sorgt für klar durchdachte Verhältnisse, ebnet den Weg zu Steuervergünstigungen und vermeidet Steuerfallen. 
Handlungsoptionen zur Reduzierung der Erbschaftsteuer bestehen beispielsweise mittels lebzeitiger Zuwendungen unter Ausnutzung der persönlichen Freibeträge oder in Form von steuerfreien Gelegenheitsgeschenken, Kombination von Freibeträgen und Anordnung eines Supervermächtnis im Berliner Testament.
Auch das Verschenken oder Vererben von Immobilien eröffnet Möglichkeiten zur Reduzierung der Erbschaftsteuer. So wird der Immobilienwert zunächst nach steuerlichen Bewertungsverfahren ermittelt. Wertmindernde Faktoren, wie beispielsweise ein Modernisierungsstau können bei der Bewertung durch einen Sachverständigen angegeben werden. Eine vollständige Steuerbefreiung kommt für das Familienheim in Betracht.
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