Willkommen Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger und Kollegen.
Wir sind Ihre Dienstleister.

Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger haben regelmäßig umfangreiche steuerrechtliche Pflichten zu erfüllen. Zu diesem Pflichtenkreis können sowohl die Abgabe von Steuererklärungen (insbesondere Erbschaftsteuererklärung) als auch die Bezahlung der Steuern (insbesondere Erbschaftsteuer) gehören.
Erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Sachverhalte sind jedoch häufig vielschichtig und komplex. Neben zu klärenden Fragestellungen aus dem Erbrecht, gestaltet sich mitunter die steuerrechtliche Umsetzung der letztwilligen Verfügung oder die Ermittlung der steuerrechtlichen Werte als mühsam. Häufig ist es empfehlenswert, einen Steuerberater mit der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung sowie der weiteren Steuererklärungen zu beauftragen. 
Seit vielen Jahren beraten und unterstützen wir schwerpunktmäßig Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger und Kollegen im Bereich der steuerlichen Nachlassabwicklung und bei der Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen. Unser erfahrenes Erbschaftsteuer-Team aus Steuerberatern, einem Rechtsanwalt sowie Steuerfachwirten, verfügt über langjährige praktische Erfahrung aus einer Vielzahl erfolgreich bearbeiteter Erbschaftsteuerangelegenheiten.
Um den sich bei Erledigung von Beauftragungen durch Testamentsvollstreckern und Nachlasspflegern häufig wiederkehrenden Besonderheiten Rechnung zu tragen, haben wir im Rahmen unserer professionellen Zuarbeit an diese Berufsgruppe einen Arbeitsstandard etabliert, der sich im Rahmen unserer jahrelanger Arbeit stets bewährt hat. Hierzu gehören beispielsweise
  • die kurzfristige Vorabberechnung zur Erbschaftsteuer,
  • ein Abgleich Ihres Nachlassverzeichnisses mit den steuerlichen Werten, 
  • die Beachtung von Hinweispflichten, bspw. bei Nutzung bestimmter Freibeträge und Verschonungsregelungen oder
  • die Vorabübersendung von Steuerbescheiden innerhalb von 24 Stunden.
Bei alledem behalten wir selbstverständlich auch stets Ihre besondere Haftungssituation als Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger im Auge.
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Wichtige Punkte

Die erbschaftsteuerlichen Rechte und Pflichten von Testamentsvollstreckern und Nachlasspflegern sind vielfältig. Eine Testamentsvollstreckung hat besondere Auswirkungen auf die Erbschaftsteuererklärung und auf die erbschaftsteuerliche Veranlagung.

Die Erbschaftsteuererklärung

Kurzfristige Vorabberechnung der Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ist einen Monat nach Verbescheidung an das zuständige Finanzamt zu entrichten. Die möglichst frühzeitige Kenntnis von der insoweit benötigten Liquidität spielt bei vielen Nachlässen eine gewichtige Rolle. Im Regelfall spätestens zehn Arbeitstage nach Vorliegen der wesentlichen, für die Erbschaftsteuererklärung relevanten Informationen, führen wir für Sie eine Vorabberechnung der voraussichtlich festzusetzenden Erbschaftsteuer durch.
So wissen Sie bereits frühzeitig, welche Liquidität für die spätere Berechnung der Erbschaftsteuer bereit gehalten werden muss. 

Abgleich des Nachlassverzeichnisses mit den steuerlichen Werten 

Eine wichtige Grundlage für die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung bildet Ihr Nachlassverzeichnis. Die dort angegebenen Verkehrswerte weichen jedoch regelmäßig von den im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung ermittelten Steuerwerten ab. 
Wir führen einen Abgleich der Werte durch und weisen auf die Abweichungen im Rahmen einer übersichtlichen Tabelle hin. Dies verschafft Ihnen einen schnellen Überblick über die erbschaftsteuerrechtlich relevanten Sachverhalte und ermöglicht Ihnen die Erklärung unmittelbar zu plausibilisieren.

Antrag auf Festsetzung der Erbschaftsteuer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO)

Die Erbschaftsteuererklärung ist bis zum Ende der vom zuständigen Finanzamt gesetzten, mitunter bereits verlängerten, Frist abzugeben. Häufig sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht sämtliche für die Festsetzung der Erbschaftsteuer relevanten Sachverhalte vollständig ermittelt.
Neben Beantragung einer Verlängerung der Frist stellen wir häufig auch Antrag auf Festsetzung der Erbschafteuer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO). Dies eröffnet die Möglichkeit, spätere Änderungen im Nachlassverzeichnis uneingeschränkt von verfahrensrechtlichen Regelungen nachträglich zu deklarieren.

Einholung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für im Ausland lebende Erben

Für im Ausland lebende Erben sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts einzuholen, bevor das Nachlassvermögen zur Auszahlung gelangen kann. Gerne führen wir für Sie das erforderliche Antragsverfahren beim Finanzamt durch.

Vorabübersendung von Steuerbescheiden

Wichtiger Bestandteil für eine verlässliche Zusammenarbeit mit Ihnen ist es, dass wir Sie über den Fortgang des Erbschaftsteuerverfahrens fortlaufend und zeitnah informiert halten. Sobald uns ein Erbschaftsteuerbescheid oder Feststellungsbescheid zugeht, leiten wir Ihnen diesen binnen 24 Stunden vorab via E-Mail weiter.

Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Erstellung von Feststellungserklärungen

Für häufig im Nachlass befindliche Vermögenswerte, wie Immobilien, Wertpapiere und unbebaute Grundstücke ist für erbschaftsteuerliche Zwecke eine Bewertung nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes durchzuführen. Dabei sind Besonderheiten, wie beispielsweise ein zeitnaher Verkauf einer Immobilie oder die Wahrung der Haltefrist bei einer Betriebsvermögensbegünstigung zu beachten.
Wir führen die notwendigen steuerlichen Berechnungen durch, erstellen die erforderlichen Feststellungserklärungen und arbeiten für Sie alle zu beachtenden Punkte klar und übersichtlich heraus.

Die Einkommensteuerdeklaration bis zum Todestag

Sofern der Erblasser/ die Erblasserin verpflichtet war, Einkommensteuererklärungen abzugeben, endet diese Erklärungspflicht erst am Stichtag (Todestag). Für den Zeitraum zwischen Jahresbeginn und Todestag ist die Einkommensteuer-Nachzahlung oder das Einkommensteuer-Guthaben zu ermitteln und dem Nachlassvermögen zuzuordnen.
Wenn gewünscht, bereiten wir auch die ggf. noch nicht erfolgte Einkommensteuerdeklaration vor und führen die entsprechenden Berechnungen durch.

Die weiteren erbschaftsteuerlichen oder erbrechtlichen Fragestellungen

Die sich im Rahmen der Deklaration der Erbschaftsteuer ergebenden Fragestellungen sind mitunter vielfältig und komplex. Wir würdigen die erbschaftsteuerlichen Sachverhalte und weisen auf alle steuerrechtlich relevanten Punkte hin.
Eng verzahnt mit dem Erbschaftsteuerrecht ist das Erbrecht. Neben der Regelung der gesetzlichen Erbfolge finden sich dort eine Reihe weiterer wichtiger Bestimmungen, die auch im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung zu berücksichtigen sind. Häufig sind etwa der steuerfreie Zugewinnausgleich, Pflichtteilsansprüche und Anrechnungsbestimmungen zu beachten. Sofern eine wirksame letztwillige Verfügung vorhanden ist, muss diese häufig unter Beachtung des (mutmaßlichen) Erblasserwillens ausgelegt werden.
Bei sämtlichen im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung sich ergebenden zivilrechtlichen Fragestellungen unterstützen wir Sie mit kompetenten Rat. Wenn gewünscht, unterstützt von unseren Kooperationspartnern, führen wir auch die nötigen erbrechtlichen Würdigungen im Rahmen von gutachterlichen Stellungnahmen durch.

Die Bescheidprüfung und der Prüfungsvermerk

Spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Zugang des Erbschaftsteuerbescheides leiten wir Ihnen diesen vorab via E-Mail weiter. So bleiben Sie fortlaufend informiert über den aktuellen Stand der Veranlagung. 
Kurze Zeit nach Vorabübersendung des Bescheides senden wir Ihnen das von uns geprüfte Original nebst ausführlichem Prüfungsvermerk und Empfehlung weiter, ob Änderung beantragt bzw. Rechtsbehelf eingelegt werden sollte oder ob die Steuerakte geschlossen werden kann.

Die Durchführung eines Rechtsbehelfsverfahrens

Häufig empfiehlt es sich gegen einen Erbschaftsteuer- oder Feststellungsbescheid den Rechtsbehelf des Einspruchs einzulegen. Der Steuerbescheid wird damit `offen gehalten`, bleibt also jederzeit änderbar. 
Als in Erbschafsteuerangelegenheiten praxiserfahrene Steuerberater und Rechtsanwälte sind wir in der Lage, die Interessen der Erben  gegenüber dem Finanzamt wirksam und durchsetzungsstark zu vertreten.

Und was können wir für Sie tun?

Die Kanzlei Simon & Partner bietet Testamentsvollstreckern, Nachlasspflegern und Kollegen professionelle Unterstützung im Rahmen der steuerlichen Nachlassabwicklung. Unser erfahrenes und kompetentes Erbschaftsteuer-Team überwacht die steuerlichen Fristen, führt Vorabberechnungen durch, erstellt die Erbschaftsteuererklärung und weiteren Steuererklärungen, prüft die Steuerbescheide, führt Rechtsbehelfsverfahren durch, beantragt - wenn nötig - Unbedenklichkeitsbescheinigungen und steht für steuerliche und rechtliche Fragestellungen bereit. 
Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir etwas für Sie tun können. Gerne loten wir gemeinsam mit Ihnen mögliche Optionen einer Zusammenarbeit aus. Wir freuen uns über Ihren Anruf!

Weitere Informationen, Checklisten

sowie unser Magazin „erben-beraten.de“ finden Sie auf unserer Themen Website

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